Ab dem 1. Januar 2026 wurde in der Ukraine die Höhe des Existenzminimums offiziell verändert, was direkte Auswirkungen auf verschiedene Sozialleistungen und Unterstützungen für Bürger haben wird.

Neue Existenzminimum-Werte

Gemäß dem Gesetz "Über den Staatshaushalt für 2026" wird das Existenzminimum auf 3209 Hrywnja pro Person pro Monat festgelegt. Für verschiedene Sozialgruppen werden die Beträge wie folgt ausfallen:

  • Kinder bis 6 Jahre: 2817 Hrywnja
  • Kinder von 6 bis 18 Jahren: 3512 Hrywnja
  • Erwerbsfähige Personen: 3328 Hrywnja
  • Personen mit verminderter Erwerbsfähigkeit: 2595 Hrywnja

Änderungen bei Sozialleistungen

Die Erhöhung des Existenzminimums wird erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Sozialunterstützungen haben:

Unterhaltszahlungen

Die Mindestunterhaltszahlungen werden betragen:

  • Für Kinder bis 6 Jahre: 1408,50 Hrywnja
  • Für Kinder von 6 bis 18 Jahren: 1756 Hrywnja

Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die Unterstützungsbeträge für Menschen mit Behinderungen:

  • Gruppe I: 2595 Hrywnja
  • Gruppe II: 2076 Hrywnja
  • Gruppe III: 1557 Hrywnja
  • Minderjährige Kinder mit Behinderungen: 1816,50 Hrywnja

Zahlungen für Kriegsteilnehmer

Mindestleistungen für Kriegsteilnehmer können etwa 5449,50 Hrywnja betragen, mit einer zusätzlichen monatlichen Zulage von 648,75 Hrywnja.

Experten betonen, dass diese Änderungen ein wichtiger Schritt zur Unterstützung sozial schwacher Bevölkerungsgruppen und teilweisen Kompensation von Inflationsprozessen sind.