Mit Beginn des Jahres 2026 sind in der Ukraine wichtige Änderungen bei Sozialleistungen und Besteuerung in Kraft getreten. Insbesondere wurde der Mindestlohn erhöht und neue Regeln für Einzelunternehmer eingeführt.

Änderungen beim Mindestlohn

Der Mindestlohn wurde ab 1. Januar 2026 auf 8.647 Hrywnja festgelegt, was 647 Hrywnja mehr als im Vorjahr ist. Diese Erhöhung war Grund für die Neuberechnung verschiedener Sozialleistungen.

Rentenberechnung

Für nicht berufstätige Rentner ab 65 Jahren mit vollständigem Versicherungsstatus ist das Mindestaltersruhegeld auf 2.595 Hrywnja gestiegen. Wichtig ist, dass sich die Rente für jedes zusätzliche Versicherungsjahr über die Norm hinaus um 1% des festgelegten Betrags erhöht.

Änderungen für Einzelunternehmer

Auch Einzelunternehmer werden Veränderungen spüren. Für Einzelunternehmer der 1. Gruppe wird die maximale monatliche Pauschalsteuer 332,80 Hrywnja betragen, für die 2. Gruppe 1.729,40 Hrywnja. Die Militärsteuer für Unternehmer der ersten, zweiten und vierten Gruppe wurde auf 864,70 Hrywnja festgelegt.

Zusätzliche Zulagen

Darüber hinaus wurden die Zahlungen für bestimmte Bürgerkategorien erhöht, insbesondere für:

  • Helden der Ukraine
  • Träger des Bohdan-Chmelnyzkyj-Ordens
  • Kriegsveteranen
  • Personen mit besonderen Verdiensten um den Staat

Diese Änderungen zielen darauf ab, Bürger zu unterstützen und inflationäre Prozesse teilweise zu kompensieren.